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VG Arnsberg, 05.12.2006 - 10 L 977/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Begründungserfordernis für eine sofortige Vollziehung i.R.d. sonderpädagogischen Förderung eines Schülers; Aussagekraft der Beurteilung eines sonderpädagogischen Förderungsbedarfs eines Schülers aufgrund isolierter Überprüfung des Schülers durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2004 - 19 B 1516/04
Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und Bestimmung einer Schule für …
Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2006 - 10 L 977/06
Dabei berücksichtigt die Antragsgegnerin in nicht zu beanstandender Weise die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in seinem Beschluss vom 27. August 2004 (19 B 1516/04), wonach bei einem aus der Sicht der Schulaufsichtsbehörde bestehenden sonderpädagogischen Förderbedarf, der einen (weiteren) Besuch der allgemeinen Schule ausschließt, auch der nur vorübergehende Besuch der allgemeinen Schule regelmäßig die beachtliche Gefahr nicht hinnehmbarer Beeinträchtigungen der weiteren Schulausbildung und der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung des Schülers begründe und damit die Notwendigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO nach sich ziehe. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2004 - 19 B 320/04
Bedürfnis eines Schülers auf sonderpädagogische Förderung
Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2006 - 10 L 977/06
gezeigten Lern- und Leistungsverhalten und sonstigem schulischen Verhalten, vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 13. September 2005 - 19 E 731/05 -, 20. Februar 2004 - 19 B 320/04 - und vom 29. September 2005 - 19 B 1555/05 -, m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2004 - 19 A 3615/04
Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs wegen …
Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2006 - 10 L 977/06
überprüfende Gutachter in der Regel - so auch hier - nicht zugänglich, vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 22. September 2005 - 19 B 1468/05 - und vom 29. November 2004 - 19 A 3615/04 -, m. w. N.